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   OLG Koblenz, 21.01.2015 - 7 WF 57/15   

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https://dejure.org/2015,23931
OLG Koblenz, 21.01.2015 - 7 WF 57/15 (https://dejure.org/2015,23931)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21.01.2015 - 7 WF 57/15 (https://dejure.org/2015,23931)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 21. Januar 2015 - 7 WF 57/15 (https://dejure.org/2015,23931)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 1751
  • FamRZ 2015, 751
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 19.09.2014 - 8 WF 105/14

    Gegenstandswert eines Verfahrens betreffend den Verbleib in einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.01.2015 - 7 WF 57/15
    Zitierungen zu Leitsatz 2: Anschluss OLG Hamm, 27. April 2012, II-2 WF 64/12FamRZ 2012, 1971 und OLG Düsseldorf, 19. September 2014, II-8 WF 105/14, MDR 2015, 38 .

    Auch in anderen Sorgerechts- oder Umgangsregelungsverfahren ist die Einholung von Sachverständigengutachten üblich, wenn die Verfahren streitig geführt werden und das Kindeswohl betreffende Fragen entscheidungserheblich sind, für deren Klärung das Gericht nicht über die erforderliche Sachkenntnis verfügt (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2012, 1971; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.09.2014, II-8 WF 105/14 bei juris.web).

  • OLG Hamm, 27.04.2012 - 2 WF 64/12

    Gegenstandswert eines Sorgerechtsverfahrens

    Auszug aus OLG Koblenz, 21.01.2015 - 7 WF 57/15
    Zitierungen zu Leitsatz 2: Anschluss OLG Hamm, 27. April 2012, II-2 WF 64/12FamRZ 2012, 1971 und OLG Düsseldorf, 19. September 2014, II-8 WF 105/14, MDR 2015, 38 .

    Auch in anderen Sorgerechts- oder Umgangsregelungsverfahren ist die Einholung von Sachverständigengutachten üblich, wenn die Verfahren streitig geführt werden und das Kindeswohl betreffende Fragen entscheidungserheblich sind, für deren Klärung das Gericht nicht über die erforderliche Sachkenntnis verfügt (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2012, 1971; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.09.2014, II-8 WF 105/14 bei juris.web).

  • OLG Frankfurt, 10.08.2020 - 5 WF 118/20

    Umgangsverfahren: Keine Erhöhung des Verfahrenswertes als Sanktion für fehlenden

    Es ist darauf abzustellen, ob der konkrete Einzelfall bei Gesamtschau aller Umstände hinsichtlich des Arbeitsaufwands für das Gericht und die Verfahrensbevollmächtigten erheblich von einer durchschnittlichen Kindschaftssache abweicht und der Verfahrenswert deshalb zu unvertretbar hohen oder unangemessen niedrigen Kosten führen würde (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 21.01.2015, Az. 7 WF 57/15, zit. n. juris).

    Bei Vornahme der Beurteilung ist zu beachten, dass die Vorschrift des § 45 Abs. 3 FamGKG Ausnahmecharakter hat (OLG Koblenz, Beschluss vom 21.01.2015, Az. 7 WF 57/15, zit. n. juris) und der mit der Einführung eines Festwerts verfolgte Zweck der Verfahrensvereinfachung bei einer unangemessen großzügigen Handhabung nivelliert würde (OLG Celle, FamRZ 2012, 1749 Anm. van Els).

  • OLG Frankfurt, 17.05.2021 - 6 WF 58/21

    Wert eines Umgangsverfahrens Vom Regelfall abweichende Werterhöhung Anordnung

    Bei der Beurteilung ist der Ausnahmecharakter des § 45 Abs. 3 FamGKG (OLG Koblenz, Beschluss vom 21.01.2015 - 7 WF 57/15 -, juris) zu beachten und der Umstand, dass der mit der Einführung eines Festwerts verfolgte Zweck der Verfahrensvereinfachung bei einer unangemessen großzügigen Handhabung nivelliert würde (OLG Celle, FamRZ 2012, 1749).
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